Massivholzhandbuch 2.0

BAUPHYSIK 33 Beispiel für typische Klassifikationen hinsichtlich des Feuerwiderstandes von Bauteilen im Holzbau Bezeichnung Anforderung Bauteilbeispiel R 30, R 60, R 90 tragender Bauteil Stützen, Wand, Träger, Decke EI 30, EI 60, EI 90 raumabschließender wärmedämmender Bauteil nichttragende Trennbauteile, Schachtwände, Abschottungen, abgehängte Decke REI 30, REI 60, REI 90 tragender und raumabschließender wärmedämmender Bauteil tragender Trennbauteil Quelle: Teibinger und Matzinger, 2013 Darüber hinaus können im Einzelfall besondere Anforderungen bestehen, wie zum Beispiel • M = Widerstand bei mechanischer Einwirkung (Brandwand- Ersatzwand) • K2 30 bzw. K2 60 für den wirksamen Schutz gegen den Mitbrand der durch Beplankungen geschützten Holzkonstruktion über 30 bzw. 60 Minuten In Deutschland gibt es nach DIN 4109 die Bezeichnungen „feuerhemmend“ bzw „hochfeuerhemmend“, was 60 bzw. 90 Minuten Feuerwiderstand entspricht. Die Nachweisführung des Feuerwiderstandes von Holzbauteilen erfolgt entweder über Klassifizierungsberichte nach EN 13501-2 auf der Basis von Großbrandversuchen oder über eine Bemessung nach EN 1995-1-2 in Kombination mit dem jeweiligen nationalen Anwendungsdokument. Alle im Massivholzhandbuch enthaltenen Bauteilaufbauten sind von akkreditierten Instituten brandschutztechnisch bewertet. Die Bewertung und die hierfür einzuhaltenden Randbedingungen (Bauteilabmessungen und Belastungen) sind auf den einzelnen Datenblättern angegeben. Brandverhalten von Baustoffen Neben dem Feuerwiderstand der Bauteile können zusätzliche Anforderungen an das Brandverhalten der Baumaterialien bestehen. Bei der Bewertung des Brandverhaltens von Baustoffen werden zahlreiche Eigenschaften wie Entzündbarkeit, Brennbarkeit, Flammenausbreitung und Rauchentwicklung berücksichtigt. Um verschiedene Materialien vergleichbar zu machen, gibt es ein standardisiertes Prüfverfahren, welches durch die EN 13501-1 geregelt ist. Diese Norm beurteilt alle Materialien nach den folgenden drei Kriterien: Brandverhalten • nicht brennbar (A1, A2) • schwer entflammbar (B, C) • normal entflammbar (D, E) • leicht entflammbar (F) Rauchentwicklung • Klassen s1, s2, s3 (s1 = geringster Wert) Brennendes Abtropfen • Klassen d0, d1, d2 (d0 = geringster Wert, nicht tropfend) Brettsperrholzbauteile werden nach der EN 13501-1 der Euroklasse D-s2-d0 zugeordnet. Das entspricht einer normalen Entflammbarkeit, die Rauchentwicklung ist mäßig, und es gibt kein brennendes Abtropfen. (siehe Abbildung 18) Gipskarton- bzw Gipsfaserplatten werden der Euroklasse A2-s1-d0 zugeordnet und sind somit nicht brennbar. Dämmstoffe aus Mineralwolle sind nicht brennbar und den Klassen A1 oder A2 zugeordnet. Abbildung 18 – Prüfverfahren nach EN 13501-1 zum Testen des Brandverhaltens

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