Massivholzhandbuch 2.0

BAUPHYSIK 32 BRANDSCHUTZ Bauteile müssen im Brandfall während einer geforderten Zeitdauer ihre Funktion aufrechterhalten. Die Leistungsfähigkeit eines Bauteils ist vom Zusammenspiel der einzelnen Schichten, wie zum Beispiel der Tragkonstruktion, den Dämmstoffen sowie der Beplankung abhängig. Anforderungen an den Brandschutz werden, wie nachfolgend beschrieben, über die Feuerwiderstandsklasse definiert. Feuerwiderstand von Bauteilen Im Brandfall ist die Feuerwiderstandsdauer einer Konstruktion von besonderer Bedeutung (siehe Abbildung 16). Diese wird, bei Beanspruchung von innen, wesentlich von den innenliegenden Bekleidungssystemen bestimmt. Gipsplatten enthalten kristallgebundene Wasseranteile, die im Brandfall als „Löschwasser“ dienen. Für eine detaillierte Brandschutzplanung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: • Brandabgewandte Beplankung: Sicherstellung des Raumabschlusses • Dämmung: Beitrag zum Feuerwiderstand, insbesondere Temperaturdurchgang • Tragkonstruktion: Erhalt der Tragfähigkeit sowie Minimierung der temperaturbedingten Verformungen • Bauteilanschlüsse: Verhinderung der Brandweiterleitung und von Hohlraumbränden, Raumabschluss, Rauchgasdichtheit Dementsprechend wird der Feuerwiderstand einer Konstruktion für den gesamten Aufbau und nicht für einzelne Schichten bestimmt und angegeben. Die Bewertung des Feuerwiderstandes von Bauteilen wird nach der EN 13501-2 durchgeführt. Im Holzbau werden üblicherweise die folgenden Klassen verwendet (siehe Abbildung 17): • R = Tragfähigkeit • E = Raumabschluss • I = Wärmedämmung Abbildung 16 – Brandtest mit direkter Beflammung Abbildung 17 – Bezeichnungen für den Feuerwiderstand nach ÖNORM 13501-2 (Teibinger und Matzinger, 2013) Tragfähigkeit R Raumabschluss E Wärmedämmung I

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