Brandschutz im Holzbau

8 Brandschutz im Holzbau / binderholz Brettsperrholz BBS Grundlagen GRUNDLAGEN BRENNBARKEIT DES BAUSTOFFES HOLZ Die baurechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Holz in mehrgeschossigen Bauvorhaben lassen sich über die Brennbarkeit des Baustoffes, mögliche Baustoffe je nach Feuerwiderstandsdauer und die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Bauteile in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse herleiten. Die Brennbarkeit bzw. das Brandverhalten eines Baustoffes kann nach deutscher (DIN4102-1) oder europäischer Klassifizierung (EN 13501-1) eingeteilt werden. DIN 4102-1 unterteilt Baustoffe in zwei generelle Klassen: nicht brennbare und brennbare Baustoffe und nimmt innerhalb dieser Klassen noch eine Differenzierung vor. Während nicht brennbare Baustoffe keine Brandlast darstellen, können brennbare Baustoffe zur Brandentwicklung beitragen. Seit 2001 besteht mit der EN 13501-1 ein europäisches Klassifizierungssystem für Baustoffe. Die EN 13501-1 definiert 6 Baustoffklassen von A (kein Beitrag zum Brand) bis F (keine Leistung festgestellt). Zusätzlich zum Brandverhalten regelt die europäische Norm die Brandnebenerscheinungen: die Rauchentwicklung (smoke release) und das brennende Abtropfen (dropping). Tabelle 2 stellt beide Klassifizierungen gegenüber. BAUSTOFF HOLZ Holz ist ein leistungsfähiger Baustoff: seine spezifischen Festigkeitseigenschaften nehmen es mit Stahlbeton auf, die Holzbearbeitung ist vielseitig, Holz wirkt sich positiv auf das Raumklima und Wohlbefinden aus und ist deutlich nachhaltiger als andere Baustoffe. In den letzten Jahrzehnten sind durch Weiterverarbeitung Holzwerkstoffe wie Brettsperrholz entstanden, die den Baustoff noch leistungsfähiger und technisch berechenbar machen. Dies ist die Grundlage für den Einsatz von Holz im mehrgeschossigen Holzbau. DIN 4102-1 Bauaufsichtliche Anforderung DIN EN 13501-1 Zusatzanforderungen Kein Rauch Kein brennendes Abfallen/Abtropfen A1 Nichtbrennbar A1 ■ ■ A2 A2-s1, d0 ■ ■ B1 Schwer entflammbar B-s1,d0; C-s1, d0 ■ ■ A2-s2,d0; A2-s3,d0 ■ B-s2,d0; B-s3,d0 ■ C-s2,d0; C-s3,d0 ■ A2-s1,d1;A2-s1,d2 ■ B-s1,d1; B-s1,d2 ■ C-s1,d1; C-s1,d2 ■ A2-s3,d2; B-s3,d2; C-s3,d2 B2 Normal entflammbar D-s1,d0; D-s2,d0 ■ D-s3,d0; E ■ D-s1,d1; D-s2,d1 D-s3,d1; D-s1,d2 D-s2,d2; D-s3,d2 E-d2 B3 Leicht entflammbar F Tabelle 2: Brennbarkeit von Baustoffen nach deutscher und europäischer Klassifizierung. 1) DIN 4102-1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“, 1998 2) DIN EN 13501-1 „ Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten“, 2019 Die Mehrzahl der Holzbaustoffe ist nach europäischer Klassifizierung wie folgt klassifiziert: D-s2,d0. Holz ist normal entflammbar besitzt die Rauchentwicklungsklasse 2 und ist nicht brennend abtropfend (Verkohlungsschicht).

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