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17.02.2026

Aktuelles

Allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-9.1-935 für binderholz Brettsperrholz BBS

Für unser binderholz Brettsperrholz BBS haben wir vom DiBT die allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-9.1-935 erhalten. Diese neue aBG regelt die Eignung und Verwendbarkeit von tragenden und raumabschließenden binderholz Brettsperrholz BBS Elementen im Brandfall.

Die in den vergangen zwei Jahrzehnten von binderholz geprüften, klassifizierten und somit seit langem bewährten BBS Bauteilaufbauten in Sichtqualität oder mit brandschutzwirksamen Bekleidungen, werden über diese neue aBG voll umfänglich abgedeckt. Darüber hinaus sind alle im binderholz Massivholzhandbuch und in der binderholz Onlinedatenbank enthaltenen Wand-, Dach- und Deckenaufbauten über diese neue aBG bauordnungsrechtlich verwendbar.

Die Bemessung der BBS Elemente im Brandfall, ist in der aBG detailiert geregelt. Die entsprechende Bemessung der BBS Elemente laut aBG erfolgt nach dem letzten Stand der Technik, basierend auf dem Abbrand- Modell des Eurocode 5 (FprEN1995-1-2). 

Zur Nachweisführung für den Raumabschluss von Wand-, Decken- und Dachbauteilen für 30, 60 und 90 Minuten Branddauer sind übersichtliche und anwenderfreundliche Tabellen in der allgemeinen Bauart Genehmigung aBG Z-9.1-935 erhalten.

Allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-9.1-935                         binderholz Massivholzhandbuch

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