Bedienungsanleitung Schallschutz-Rechner

4 binderholz Schallschutz-Rechner binderholz Schallschutz-Rechner Einführung, Rechenverfahren und Bedienungsanleitung EINFÜHRUNG Der Binderholz Schallschutz-Rechner ist ein Berechnungsprogramm zur Prognose der Luftschalldämmung zwischen Räumen bei vertikaler Schallübertragung, sowie der Bewertung des Trittschalls. Die Berechnung der Schalldämmung erfolgt auf Grundlagen der in DIN 4109-2:2016-07 dargestellten Rechenverfahren mit den in den Teilen 32, 33, 34 und 35 aufgeführten Bauteildaten, oder für Massivholzkonstruktionen nach dem neuen Verfahren auf Basis der DIN EN ISO 12354. Basis ist in beiden Fällen das europäische Rechenmodell der DIN EN ISO 12354, welches nun in die deutsche Schallschutznorm DIN 4109:2016 eingearbeitet wurde. Die einzelnen Schallübertragungswege (insbesondere über die flankierenden Bauteile) werden darin genauer erfasst als im bisherigen Verfahren. Dies bedeutet aber im Vergleich zum bisherigen Verfahren einen erhöhten Rechenaufwand, den Sie mit dem binderholz Schallschutz-Rechner schnell, transparent und nachvollziehbar handhaben können. Jeder an der Schallübertragung beteiligte Übertragungsweg wird detailliert dargestellt. Somit kann der Anteil jedes Übertragungsweges bzw. des einzelnen Bauteils an der gesamten Schallübertragung ermittelt werden. In der Planung werden damit Schwachstellen in der Schallübertragung erkannt und können somit vermieden werden. Des Weiteren ermöglicht die Berechnung einzelner Übertragungswege die Planung und Dimensionierung von Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich des Schallschutzes. binderholz ist nicht Hersteller des Programmes, sondern stellt dieses seinen Kunden und anderen Interessenten ausschließlich als Orientierungshilfe zur Verfügung. binderholz weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, fehlerfreie Software zu erstellen und die Ergebnisse - welche eine reine Orientierungshilfe darstellen - vom Anwender immer auf Richtigkeit zu prüfen sind. Durch die Benutzung des Programms kommt kein Vertrag - auch kein Beratungsvertrag - zwischen dem Anwender und binderholz zustande. Im Sinne dieser Erklärung hält der Anwender binderholz gänzlich schad- und klaglos.

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